[22h48] Der eine oder andere hat ja die Diskussion um die neue Website
des Arbeitsamtes der
Arbeitsagentur mitbekommen. Und
Accenture hat für die mißratene Website
mächtig einen auf den Deckel bekommen. Mir dünkt es aber angesichts einer neuen Ausschreibung des Arbeitsa...gentur, dass das Problem eher in Nürnber zu orten ist. Ich zitiere aus der Ausschreibung, datiert vom 7.1.:
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I. 1) Offizieller Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Arbeit, vertreten durch den Direktor der Dienststelle: Zentralamt der BA, Att: Frau Borne, Herrn Köppen, Regensburger Straße 106, D-90478 Nürnberg. Tel.: 0049/911/179-5955 oder -3311. Fax: 0049/911/179-8486. E-mail: Zentralamt.ZBSt@arbeitsamt.de. URL: www.arbeitsamt.de
2) Nähere Auskünfte sind bei folgender Anschrift erhältlich: Siehe I.1.
3) Unterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich: Siehe I.1.
4) Angebote/Teilnahmeanträge sind an folgende Anschrift zu schicken: Siehe I.1.
5) Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II. 1) Beschreibung
1.1) Art des Bauauftrags:
1.2) Art des Lieferauftrags:
1.3) Art des Dienstleistungsauftrags Dienstleistungskategorie: 11.
1.4) Rahmenvertrag: Nein.
1.5) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Projekt Arbeitslosengeld II - Beraterdienstleistungen.
1.6) Beschreibung/Gegenstand des Auftrags:
1. Beschreibung: Mit der Beschlussfassung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt durch den Bundestag am 19. Dezember 2003 wurde beschlossen, die Leistungen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einer Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) zusammenzuführen und intensivere Unterstützung der Hilfebedürftigen bei der Eingliederung in Arbeit zu gewährleisten. Dabei werden die Kapazitäten und Kompetenzen sowohl der Agenturen für Arbeit als auch der Sozialhilfeträger im Wege der Zusammenarbeit in die Durchführung der Aufgaben eingebunden werden. Das Gesetz sieht hierfür die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in den Job-Centern vor. Darüber hinaus räumt es den Sozialhilfeträgern die Option ein, ab dem 1. Januar 2005 anstelle der Agenturen für Arbeit auch deren Aufgaben wahrzunehmen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
Für die Umsetzung des Arbeitslosengeld II ist es erforderlich, ein neues IT-Verfahren (Arbeitslosengeld II Leistungen zum Lebensunterhalt, A2LL) zu entwickeln, mit Hilfe dessen die Leistungen zum Lebensunterhalt zahlbar gemacht werden können. Dies umfasst u.a. alle notwendigen Schritte zur Erhebung und Verwaltung aller erforderlichen Informationen, Berechnung und Auszahlung von Leistungen, Meldungen an Sozialversicherungsträger, Bescheiderstellung und -druck. Daneben sind weitere Leistungen erforderlich, wie z.B. Erstellung von Schulungs-, Betriebs-, IT-Sicherheitskonzepten, Aufbau eines User Help Desk, Betriebsunterstützung.
Um dem gesetzlichen Auftrag für das Arbeitslosengeld II nachkommen zu können, müssen Konzepte für die Geschäftsprozesse innerhalb der BA und der an dem Prozess beteiligten Partner entwickelt, abgestimmt und schließlich in der Praxis flächendeckend eingeführt werden.
Bei der Umsetzung der oben skizzierten Aufgaben muss eine enge Anbindung mit den bestehenden IT-Verfahren der BA erreicht und für eine gute Koordination der oben skizzierten Teilaufgaben für ALG II untereinander und mit den anderen Reformprojekten der BA gesorgt werden.
Wegen der großen Zahl der gleichzeitig anstehenden Reformprojekte und des engen Umsetzungszeitraums muss die BA die eigenen Ressourcen bündeln und Expertise in der Begleitung und Durchführung von Großprojekten in Form externer Beratungsleistung hinzuziehen.
Diese externe Unterstützung ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Zielsetzung ist die Sicherstelllung der sofortigen Leistungsfähigkeit der BA im Rahmen ihrer neuen Aufgabe - sowohl für den Bereich der Gewährung der neuen Leistung wie auch für die Integrationsbemühungen in den Arbeitsmarkt. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer hohen öffentlichen und politischen Erwartung an den Gesamtreformprozess der BA zu einem modernen Dienstleister.
2. Gegenstand der Beratung:
Der Auftragnehmer unterstützt die BA bei allen personellen Leistungen, die sie im Rahmen von Mitwirkungsleistungen für zur Umsetzung des Arbeitslosengelds II geschlossenen oder zu schließenden Verträgen zu erbringen hat.
Dies umfasst insbesondere folgende Aufgaben und Tätigkeiten:
Der Auftragnehmer berät und unterstützt die Gesamt- und Teilprojektleitungen des Projekts ALG II in allen Fragen des Projektmanagements. Das betrifft insbesondere Projektplanung, Controlling, Reporting, Risikomanagement, Qualitäts- und Change Request Management, Entscheidungsvorbereitung, Kommunikation und Moderation.
Unterstützung des Fachteams und der IT-Teilprojekte der BA im bereits bestehenden Teilprojekt Arbeitslosengeld II - Leistungen zum Lebensunterhalt (A2LL) in Fragen der Projektorganisation, Planung und Terminkoordination.
Begleitung der fachlichen Themenarbeit der vom derzeitigen Auftragnehmer des Projekts A2LL vorgesehenen Themen. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers nehmen teil an allen Veranstaltungen und unterstützen auf Wunsch des Fachteams bei Aufbereitung und Entscheidungen zu den fachlichen Themen. Sie sorgen dabei insbesondere dafür, dass die Interessen der BA in Fragen mit technischen Implikationen vertreten werden.
Die Mitarbeiter des Auftragnehmers bringen ihre Erfahrung in der Abwicklung von IT-Großprojekten in allen Projektphasen ein und beraten und unterstützen insbesondere bei der Qualitätssicherung der Phasenergebnisse.
Die Mitarbeiter des Auftragnehmers tragen zu einer reibungslosen Kommunikation im Projekt A2LL bei. Sie nehmen dazu an Besprechungen sowohl in Fach- als auch IT-Themen teil und bringen ihre Erfahrung aus der Software-Entwicklung und dem Management von Softwareprojekten ein. Das umfasst z.B. die Berücksichtigung von technischen Aspekten, nichtfunktionalen Anforderungen und ein methodisches Vorgehen in allen Projektphasen.
Der Auftragnehmer unterstützt bei Bedarf das Gesamtprojekt ALG II in Bereichen, in denen besondere Expertisen erforderlich sind, z.B. im Bereich IT-Sicherheit und Datenschutz insbesondere im Hinblick auf die Qualitätssicherung diesbezüglich.
Der Auftragnehmer unterstützt die BA bei der Einbindung des IT-Verfahrens A2LL in die Anwendungslandschaft der BA.
Kernelemente des Auftrags:
Risikomanagement,
Mitwirkung bei der Erarbeitung der fachlichen IT-Feinkonzepte,
methodische Unterstützung bei der Erarbeitung von fachlichen Klärungen,
Mitwirkung bei der Qualitätssicherung, technische Testvorbereitung und Testdurchführung,
Mitwirkung bei der Abnahme der Webanwendung ALG II.
Die Leistungen sind im Zeitraum vom 1.3.2004 bis 31.12.2005 zu erbringen. Die Beratungsleistungen werden nach Aufwand abgerechnet.
1.7) Ort der Ausführung, der Lieferung bzw. Dienstleistungserbringung: Vorrangig Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg, z.T. Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit, Sozialämter.
1.8) Nomenklaturen
1.8.1) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 74141000.
1.8.2) Andere einschlägige Nomenklaturen (CPA/NACE/CPC): Entfällt.
1.9) Aufteilung in Lose: Nein.
1.10) Nebenangebote/Alternativvorschläge werden berücksichtigt: Nein.
2) Menge oder umfang des auftrags
2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Siehe II.1.6).
2.2) Optionen. Beschreibung und Angabe des Zeitpunktes, zu dem sie wahrgenommen werden können:
3) Auftragsdauer bzw. Fristen für die Durchführung des auftrags: Ende: 31.12.2005.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
III. 1) Bedingungen für den auftrag
1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Entfällt.
1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweisung auf die maßgeblichen Vorschriften: Werden vertraglich geregelt.
1.3) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft von Bauunternehmern, Lieferanten und Dienstleistern, an die der Auftrag vergeben wird, haben muss: Keine bestimmte Rechtsform. Bei Angebot durch Bietergemeinschaft Nennung aller Mitglieder und eines Generalbevollmächtigten, der in Vertretung und auf Rechnung aller Mitglieder handeln kann; gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder.
2) Bedingungen für die teilnahme
2.1) Angaben zur Situation des Bauunternehmers/des Lieferanten/des Dienstleisters sowie Angaben und Formalitäten, die zur Beurteilung der Frage erforderlich sind, ob dieser die wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erfüllt:
2.1.1) Rechtslage - Geforderte Nachweise:
1) Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist - siehe Muster 1 (A-Kriterium).
2) Eigenerklärung des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass der Bewerber sich nicht in einer Lage nach § 7 Nr. 5 a, b, c VOL/A befindet - siehe Muster 2 (A-Kriterium).
3) Auszug aus dem Handelsregister sowie dem Gewerbezentralregister (A-Kriterium).
4) Nachweis, dass das Unternehmen / GU / alle Mitglieder der Bietergemeinschaften eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung besitzen (A-Kriterium). Die Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
2.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Geforderte Nachweise:
1) Angabe des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten 3 Jahre - 2001, 2002, 2003 - sofern nicht möglich 2000-2002 (F-Kriterium).
2) Angabe des Jahresumsatzes des Unternehmens für die letzten 3 Jahre (2001-2003 - sofern nicht möglich 2000-2002) bezug nehmend auf den Ausschreibungsgegenstand (IT-Beratung) (F-Kriterium).
3) Angabe aller Mitarbeiter in allen Leistungsbereichen des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2001-2003) (F-Kriterium).
4) Angabe der Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2001-2003) (F-Kriterium).
5) Angabe der Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter des Unternehmens im Bereich IT-Beratung für die letzten drei Jahre (2001-2003) (F-Kriterium).
2.1.3) Technische Leistungsfähigkeit - Geforderte Nachweise: Weil die Arbeiten für die Umsetzung des Arbeitslosengeld II bereits begonnen wurden, müssen die Leistungen des Bieters nahezu ohne Vorlauf ihre volle Wirkung erzielen. Daher müssen weitreichende Anforderungen bezüglich Fachkunde, technischer und methodischer Expertise, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bieters gemacht werden.
Der Auftragnehmer muss sowohl mit der Konzeption von IT-Verfahren in heterogener IT-Landschaft vertraut sein als auch dezidierte Erfahrungen im Bereich der Softwareentwicklung, Qualitätssicherung und Implementierung von IT-Verfahren nachweisen können. Sofern Sie Partnerfirmen oder Unterauftragnehmer einsetzen, sind alle nachfolgenden Anforderungen auch für diese zu beantworten. Bitte nehmen Sie zu den nachfolgenden Anforderungen ausführlich Stellung.
1) Beschreiben Sie Ihr Unternehmen und stellen Sie Ihre Dienstleistungen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand (IT-Beratung) dar (max. 20 Seiten). Gehen Sie auf die Unternehmensgründung und Ihre Standorte in Deutschland ein (I-Kriterium).
2) Referenzieren Sie Ihre Erfahrungen im Bereich der Fachkonzepterstellung und Projektumsetzung von Großanwendungen und deren Einbindung in vorhandene Anwendungslandschaften (F-Kriterium).
3) Benennen Sie mindestens drei Projektreferenzen Ihres Unternehmens aus dem Bereich von Ziffer 2.1.3.2 aus den letzten drei Jahren, die bereits abgeschlossen sind. Es werden bei der Bewertung nur die ersten drei Referenzen berücksichtigt (F-Kriterium). Verwenden Sie hierzu Muster 3.
4) Referenzieren Sie Ihre Erfahrungen im Bereich Beratung in einem dem Leistungsgegenstand möglichst nahe kommenden Bereich (F-Kriterium).
5) Benennen Sie zu Ziffer 2.1.3.4 mindestens eine Referenz. Es wird nur die erst aufgeführte Referenz berücksichtigt (F-Kriterium). Verwenden Sie hierzu Muster 4. Die vertraglich vereinbarte Leistung wird von einem durch den Auftragnehmer zusammengestellten Beraterteam erbracht, das aus zehn entsprechend qualifizierten Mitarbeitern besteht. Die nachfolgend festgelegten Qualifikationen müssen dabei jeweils von allen Beratern des Teams bzw. mindestens einem Berater im geforderten Umfang abgedeckt werden. Aufgrund des sensiblen Charakters der in der Bundesagentur für Arbeit gespeicherten Daten ist sicherzustellen, dass alle Personen, die mit diesem befasst sind, die hierbei erlangten, nicht offenkundigen Informationen weder weitergeben, noch in sonstiger Weise verwerten. Bitte nehmen Sie zu den nachfolgenden Anforderungen ausführlich Stellung.
6) Die ausgeschriebene Leistung soll durch ein vom Auftragnehmer zusammengestelltes Beraterteam erbracht werden, das aus entsprechend qualifizierten Mitarbeitern besteht. Verwenden Sie für die Angabe der Qualifikation der einzelnen Berater bitte das Muster 5 (F-Kriterium).
7) Nennen Sie je Berater ein mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbares Referenzprojekt. Führen Sie nur Projekte mit einer Laufzeit von mindestens drei Monaten auf. Es wird bei der Bewertung nur die erste Referenz berücksichtigt. Benutzen Sie hierfür bitte vorgesehenes Muster 6 je Berater (F-Kriterium).
8) Erläutern Sie ausführlich, aus welchen Gründen das angebotene Team seine volle Wirkung nahezu ohne Vorlauf entfalten kann (F-Kriterium).
9) Die Leistung muss vorwiegend vor Ort in Nürnberg bei der Bundesagentur für Arbeit erbracht werden, bitter erklären Sie hierzu Ihre Bereitschaft (A-Kriterium). Dem Teilnahmeantrag sind unter Bezahlung auf die jeweilige Nr. die unter III.2.1.1) bis III.2.1.3) geforderten Nachweise beizufügen (bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern). Die vorgegebene Struktur ist zwingend einzuhalten. Entsprechende Muster sind unter www.arbeitsamt.de/hst/services/ausschreibungen/index.html abzurufen. Hinweis: Um sicherzustellen, dass alle Bewerber weitere Informationen zum Verhandlungsverfahren (z.B. Fragenbeantwortung) erhalten können, benötigen wir per Mail oder per Fax bei der ausschreibenden Stelle (siehe Ziffer I.1) die Bewerberdaten (z.B. Adresse, Ansprechpartner, Tel.- und Fax.-Nr.).
3) Bedingungen betreffend den Dienstleistungsauftrag
3.1) Die Dienstleistungserbringung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Nein.
3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der für die Ausführung der Dienstleistung verantwortlichen Personen angeben: Nein.
Es folgen an dieser Stelle noch knapp dreißig weitere Punkte bzgl. der einzuhaltenden Formalien. Hmm. Wie es sich so trifft, ich könne im Februar noch ein bißchen Arbeit reinschieben. Ich glaube ich schreib denen mal...
[17h18] Politics -- Gestern habe ich meiner Müdigkeit nachgegeben und irgendwann um kurz nach Acht meine Lebenslichter ausgepustet. Was in Konsequenz ein Aufwachen um halb drei zur Folge hatte.
CNN eingeschaltet und der „
Iowa Caucus“ war im vollen Gange.
Larry King beschäftigte sich ausnahmsweise nicht mit irgendwelchen Promi-Prozessen oder vergilbten Sitcom-Stars, sondern richtig mit Politik.
Es war das erste Mal dass ich die demokratischen Kandidaten „in action“ gesehen habe.
Insbesondere bei den Internetlern ist
Howard Dean populär (weil er einer der ersten Politiker ist, die das Web als Massenmedium gebrauchen). Wie der Mann sich bei der Feier vor seinen Anhängern gegeben hat, war unsympathisch in Extremis. Hatte ich mich
im Dezember noch über das 1m50 große, kautzige Super-Flummy namens „Joe Lieberman“ lustig gemacht, durchbrach Dean im Expresstempo alle Geschmacksgrenzen.
Er jagt die Bühne hoch, entledigt sich in zwei Zehntelsekunden seiner Jacke, krempelt, Metapher! Metapher!, seine Ärmel hoch, zum Vorschein kommt eine kleine, goldene Armbanduhr, dessen Ziffernblatt nicht minder sportiv auf die Unterseite des Handgelenkes gedreht war.
Er springt die Bühne auf und ab, als hätte man ihn vorher ein mit „
Wick VapoRup“ eingeschmiertes Zäpfchen in den Darm eingeführt. Der Kopf schwillt an, wirkt noch unförmiger als sonst, das Grinsen friert ein, die Gesichtsfarbe läßt auf Hitzschlag oder Sonnenstich schließen.
Und dann spricht er. Mit allerlei herrischen Gesten die dem Rudel deuten sollen, wer im Raum der Leitwolf ist. Zwar passt keine der Gesten wirklich zum Gesagten, aber auf Photos kommt es wie gewünscht.
Der Mund ist viel zu schmal, die Nase wirkt „jungen-lich“, kleine, schiefe Schweinsaugen. Er wirkt wie ein HB-Männchen, wie ein Choleriker, wie Bruce Banner Zehntelsekunden vor der einsetzenden Verwandlung in den Hulk.
Die ersten Minuten haben was „Balmereskes“. So wie Steve Balmer einst minutenlang „Developer“ rausschrie, zählte „Schweinchen Klein“ die Bundesstaaten auf, in denen er gewinnen will. Zu New Mexico fiel ihm auch irgendein spanischer Satz ein, den er, ganz begeistert von sich, drei mal wiederholt.
Die Szenerie wurde durch den „Caucus“ sehr skurril. Dabei handelt es sich um tausende von kleinen Veranstaltungen die in Aulas oder auch in Wohnzimmer stattfinden und den Flair einer Tuper-Party besitzen. Entsprechend sah auch der Altersdurchschnitt aus. Bei Dean standen auf der Bühne im Hintergrund in Dreier-Reihen auch Lokalgrößen, bei denen man fürchten musste, dass der eine oder andere im Laufe der zehnminütigen Rede wegen De-Hydrierung umkippen oder zumindest irgendein Katheder platzen würde.
ICH MÖCHTE NICHT SO EINEN SCHWACHMATEN ALS US-PRÄSIDENTEN SEHEN. Dies kann kein Fortschritt zu Bush sein. Ich möchte nicht dass ein Mann nur eine Beruhigungspille vom Atomköfferchen entfernt ist.
Froschface
Lieberman kommentierte aus dem fernen New Hampshire und freute sich bannig, dass irgendeine Provinzzeitung in einem Editorial sich für ihn ausgesprochen hat.
Dick Gephardt, abgeschlagen an vierter Position, gab das Rennen auf. Obwohl er in den Umfragen teilweise führte, schien er es schon vorher geahnt zu haben, denn wie kann man sonst eine Wahlparty, inkl. versammelter Weltpresse, in einer Schulaula mit einer Deckenhöhe von 1m90 abhalten?
John Edwards machte eine inhaltslose „Feel-Good“-Kampagne: Fresse reinhalten, Grinsen einschalten und „Eau de optimism“ versprühen. Nimmt man den propren Seitenscheitel hinzu, ähnelt er dem Typus des wirbellosen FDP-Kriechtieres, der sich in Diskussionen problemlos aus jeglicher Meinung zurückziehen kann und nur dann auf die Kacke haut, wenn er glaubt er wäre in der Mehrheit, also alleine mit Weib.
John Kerry, ein dreiMeterDreissig großer Hüne, versprüht das Phlegma eines Maultiers unter Valium. Und was soll ich sagen: neben all den oben genannten Schwachmaten, kommt der Mann sogar wie ein richtiger Mensch rüber. Nichts aufgesetztes, kein Hemd-Aufreißen, keine Gagschreiber. Die Rede war gut, ohne triefend ernst und pathetisch zu wirken, wie Gephardts Abschied, der auf seinen krebskranken Sohn hinwies.
Mein persönlicher Lacher des Abends war aber
Wesley Clark. Als bei Larry King der Ex-
General Clark vom republikanischen Urgestein
Bob Dole ätzend mit „
Colonel Wesley Clark“ angesprochen wurde, ist Clark ausgetickt. Grandiose Leistung von Dole. Er mag zwar alt sein, aber wer derart präzise mit einem Satz dem Gegner so in die Eier treten kann, dass jener wochenlanges Kameratraining vergißt, kann kein ganz schlechter sein.